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Wichtige Fragen klar beantwortet
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Wichtige Fragen klar beantwortet
25.01.2005 von Matthias
Welcher Metalldetektor ist der richtige?
Auf diese Frage wirst du sicherlich doppelt so viele Meinungen bekommen, als es Detektoren gibt. Zu jedem Detektor eine positive und ebenso eine negative Antwort. Leider sind beide Meinungen richtig, denn DEN absoluten, supertollen Detektor mit Wahnsinns-Tiefenleistung und Super-Diskriminator gibt es nicht, auch wenn viele Händler dir genau diesen Detektor anbieten werden. Es gibt vier Kriterien, die bei einem Detektor wichtig sind:
1. Die Tiefenleistung,
2. Die Diskriminatorleistung,
3. Das Pinpointing,
4. Das Gewicht!
Die Tiefensuchleistung eines Detektors ist nicht nur vom Gerät abhängig, sondern auch von:
1. Temperatur,
2. Luft-und Bodenfeuchtigkeit,
3. Bodenmineralisierung,
4. Bodenbeschaffenheit.
Gleiches gilt für den Diskriminator. Die teilweise angegebenen Suchleistungen der Detektoren sind lediglich Ausschnitte eines großen Spektrums von unterschiedlichen Leistungswerten. Eigentlich müssten zu jeder der angegebenen Tiefen-und Diskriminatorenleistungen noch nochfolgende Angaben gemacht werden:
1. Größe,
2. Gewicht,
3. genaue Materialzusammensetzung (Legierung) des Objektes,
4. Lage im Erdreich (z.b. Münze: flach, schräg oder senkrecht)
5. Liegezeit im Boden,
6. Bodenbeschaffenheit,
7. Luftfeuchtigkeit,
8. Bodenfeuchtigkeit und Nähe zu anderen Metallen,
9. Entfernung zu Funkanlagen und/oder Hochspannungsleitungen.
Dies sind alles Faktoren, die auf die Detektorleistung Einfluss nehmen. Folglich führen viele Hersteller ihre Messungen in der Luft durch. Aber auch hier müsste die Luftfeuchtigkeit zum Zeitpunkt der des Tests angegeben werden. Ein Gerät, das im Lufttest einen guten Wert hat, wird diesen bei einem Bodentest nicht erreichen. So ist es möglich, das ein Detektor der Marke „Z“ eine Münze in der Luft auf 30 cm anzeigt, aber im Boden nur noch auf 22 cm kommt. Der Detektor „Y“ im Lufttest die Münze nur auf 28 cm anzeigt, aber im Boden auf 24 cm anzeigen kann. Auf einem Lehmboden funktioniert ein Detektor hervorragend, bei einer Luftfeuchtigkeit von 80%, im humusreichen Waldboden bei 60% Luftfeuchtigkeit erzielt er kaum die Hälfte des Wertes. Du musst also selbst testen, welches Gerät für Deine Zwecke und für deine Bodenverhältnisse am besten passt. Wie viel willst du für deinen Detektor bezahlen und welches sind die Unterschiede zwischen den Preisklassen? Detektoren unter 500,- € solltest du als Hobbysucher nicht kaufen und Detektoren über 1500,- € brauchst du nicht. Mit einem preiswerten Detektor findest du ca. 80% der Funde, die du mit dem teuersten Detektor machen würdest, da die meisten Streufunde in einer Tiefe bis 20 cm liegen. Weitere Faktoren für deinen Detektor sind:
1. Das Gewicht,
2. Die leichte Bedienbarkeit,
3. Eine ausführliche Bedienungsanleitung in Deutsch,
4. Die Garantiezeit,
5. Der Service.
Das wichtigste ist aber, dass der Detektor zu dir passt und du deinen Detektor genau kennst. Schreibe alle Händler an und hole dir die Angaben, die du brauchst (Adressen unter dem Frame „Linkdatenbank“ auf der Tesoro-Club-Nord Homepage). Vergleiche die Angebote und lasse Dir dann die Bedienungsanleitung zu den Detektoren kommen für die du dich interessierst. Wenn du dich für einen Detektor entschieden hast, bestelle dir den Detektor zur Probe und teste, ob du damit zurecht kommst und wie das Fundverhalten ist.
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Wie weit muss ich von einem Denkmal (Ruine) oder Bodendenkmal bei der Suche bleiben?
Diese Frage lässt sich nicht konkret in Metern beantworten. Beispiel Burgruine: Innerhalb einer Burgruine ist die Suche sowieso nicht erlaubt. Die heute noch zu sehenden Ruinen einer Burg sind oft nur die Mauern der Kernburg. Vorgelagerte Mauern und Wälle sind heute nur noch schwer zu erkennen. Auch im Bereich zwischen den Außenwällen und der Kernburg darf nicht gesucht werden. Außerhalb des äußeren Mauerrings würde ich nochmals einen Abstand von 50 Metern halten, also insgesamt 150 Meter von der Kernburg entfernt. Um sicher zu gehen musst du dich informieren, wie groß die Burg einst gewesen ist.
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Wie erkenne ich ein Bodendenkmal?
Viele Bodendenkmäler sind in den topografischen Karten 1:25.000 eingezeichnet. Hierzu zählen z.b.:
1.Burgen,
2.Ringwälle,
3.Hügelgräber,
4.Wüstungen,
5.Kirchenruinen,
6.Burgställe,
aber auch flächige Bodendenkmäler wie:
7.Hohlwegbündel,
8.Wälle,
9.Gräben (z.b. Limes),
10.Schanzen Eisenkauten,
11.römische Steinbrüche, oder
12.Straßen.
Vor Ort sind einige Bodendenkmäler durch Geländeveränderungen zu erkennen. Z.b.: künstlich geschaffne, plane Stellen, die sich leicht vom umgebenden, welligen Gelände abheben, oder sich leicht vom Bodenniveau abzeichnende Geometrische Formen, wie Rechtecke, Dreiecke oder Kreise.
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Wo darf ich nicht suchen?
In Niedersachsen nicht im Wald.
In Brandenburg nicht auf Schlachtfeldern.
In Niedersachsen nicht im Gebiet von Kalkriese (Varusschlacht).
In Rheinland-Pfalz nicht im Moseltal, in Trier und Mainz.
Grundsätzlich darf nicht auf ungestörten Flächen (Wald/Wiese) gesucht werden, ferner nicht in Naturschutzgebieten, Biotopen, Grabungsschutzgebieten, Wudruheräumen, Schonungen, Weiden, Koppeln.
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Wo bekomme ich eine Nachforschungsgenehmigung?
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Genaueres steht in betreffendem Denkmalschutzgesetz (DschG). Die Anschrift der Landesdenkmalämter (LDA) findest du hier auf der Homepage unter „Gesetze/LDA´s“.
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Wie lautet das für mich gültige Denkmalschutzgesetz (DschG)?
Jedes Bundesland hat ein eigenes DschG. Unter der Rubrik „Gesetze/LDA´s“ auf der Homepage sind alle LDÄ aufgeführt. Klicke auf das entsprechende Bundesland.
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Ist die Suche nach Relikten des 2. Weltkrieges frei?
Nicht ganz und nicht überall. In Niedersachsen darf nicht im Wald gesucht werden, in Brandenburg nicht auf den Schlachtfeldern, in allen anderen Bundesländern darf nicht auf Bodendenkmälern gesucht werden. Weitere Infos unter: „Wo darf ich suchen?“
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Wie werden Funde gemeldet?
Jedes LDA hat eigene Fundmeldevordrucke. Sie enthalten in etwa folgende Angaben:
1. Datum,
2. Name des Finders,
3. Ort des Fundes,
4. Koordinaten im Gauß-Krüger-Gitter,
5. Fundumstand,
6. Anzahl der gemachten Funde,
7. Beschreibung der Funde,
8. Höhe über Null,
9. Entfernung zum nächsten Gewässer.
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Was ist ein Schatzregal?
Das Schatzregal ist ein Paragraph im DschG einiger Bundesländer. Das Schatzregal regelt die Eigentumsverhältnisse an einem gefundenen Gegenstand. Da auch hier der Inhalt des Schatzregals von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, kann nur allgemein geantwortet werden, dass bestimmte Funde, die entweder wertvoll, oder historisch interessant, oder beides sind, zu Gunsten des jeweiligen Bundeslandes in dem sie gefunden wurden, eingezogen werden können.
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Was ist der Schatzparagraph?
Das ist der § 984 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier steht, wenn ein Gegenstand aufgefunden wird, der so lange im Boden verborgen war, dass sein Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann, zwischen dem Finder und dem Eigentümer des Grundstücks in dem der Gegenstand verborgen war, im Verhältnis 50:50 aufzuteilen ist. Wird der Gegenstand in einem Bundesland mit Schatzregal gefunden, gilt der Schatzfundparagraph nicht unbedingt.
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Was ist zu tun, wenn ich auf ein Soldatengrab stoße?
Die Möglichkeit auf ein Soldatengrab zu stoßen besteht auch heute noch. Ausrüstungsgegenstände, wie Koppelschloss, Erkennungsmarke, Stahlhelm, Seitengewehr, Pistole, Essgeschirr oder Spaten können durch den Detektor angezeigt werden. Zu erkennen ist das Grab, wenn bei der Fundbergung Stofffetzen und Knochen zu Tage kommen. Keinesfalls darf dann weiter gegraben werden und niemals darf die Erkennungsmarke entfernt werden. Es ist sofort die Polizei zu informieren. Sie muss eine amtliche Feststellung erstellen. Diese ist nur möglich und gültig, wenn die Erkennungsmarke noch vorhanden ist. Die Erkennungsmarke muss von der Polizei vor Ort sicher gestellt werden und mit der Meldung an die Deutsche Dienststelle nach Berlin übersandt werden. Die amtliche Feststellung ist Grundlage der Identifizierung des Toten. Auf Wunsch sendet die Deutsche Dienststelle die Erkennungsmarke an den Finder zurück. Die Ausrüstung darf der Finder behalten. Alle persönlichen Gegenstände des Toten, wie Ringe, Ketten, Anhänger und Geldbörse gehören den Angehörigen des Toten. Sicherheitshalber sollte man die Eigentumsrechte an diesen Dingen gegenüber der Polizei erklären, für den Fall, das es keine Familienangehörigen mehr gibt. Alle diese Gegenstände gelten gesetzlich als verlorene Gegenstände.
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Was mache ich mit Waffen und Munition?
1. Liegen lassen,
2. Finger weg,
3. Kampfmittelräumdienst informieren.
4. Stelle markieren und sichern (wegen der Kinder)
Die Telefonnummer des Kampfmittelräumdienstes sollte man sich vor beginn der Suche schon einmal besorgen. Oder die nächste Polizeidienststelle informieren.
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Was ist ein Grabungsschutzgebiet?
Das sind Gebiete, die ein Bodendenkmal enthalten und von dem LDA besonders ausgewiesen sind. Hier dürfen keinerlei Erdarbeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden. Selbstredend darf hier nicht gesucht werden.
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Was ist ein Kulturdenkmal (KD)?
Ein Denkmal oder Bodendenkmal von herausragender Bedeutung. Kulturdenkmäler sind in den topografischen Karten 1:25.000 mit KD gekennzeichnet. Wer als Sucher dort aufgegriffen wird, hat keine Chance einer Ausrede. Bußgeld und Einziehung des Detektors sind die Folgen.
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Was ist ein Naturdenkmal (ND)?
Naturdenkmäler sind besondere Bäume, Steinformationen oder Geländeabschnitte, die einzigartig und daher besonders schützenswert sind. Die Suche ist hier verboten.
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Was sind verlorene Gegenstände?
Verlorene Gegenstände sind alle Dinge, bei denen der Eigentümer sein Eigentumsrecht nicht aufgegeben hat, sondern sein Eigentum, aus welchen Gründen auch immer, sich nicht in seinem Besitz befindet. Das können Verlustfunde sein (Uhren, Geldbörsen, Schmuck...) oder auch vergrabene Gegenstände, die z.b. bei Ende des 2. Weltkrieges vergraben wurden, die Eigentümer aber keine Möglichkeit mehr hatten, die Dinge wieder auszugraben. Verlorene Gegenstände sind also alle Dinge, bei denen sich ein Eigentümer wahrscheinlich noch ermitteln lässt.
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Was ist, wenn ich Kirchengerätschaften finde?
Kelche, Leuchter, Figuren, Glocken, Monstranzen, etc., sind immer nur verlorene Gegenstände, weil der Eigentümer, die Katholische oder Evangelische Kirche, oder die Jüdische Gemeinde in Deutschland sind. Bei Heiligenstatuen und Leuchter kann das anders aussehen, weil sich diese auch in privaten Besitz befunden können.
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Darf ich Funde verkaufen?
Funde darf ich nur dann verkaufen, wenn die Eigentumsverhältnisse rechtlich einwandfrei geklärt sind und die Archäologischen Funde der zuständigen Denkmalschutzbehörde gemeldet wurden.
1. Privatrecht: Finder 50% und Grundstückseigentümer 50%. Der Grundstückseigentümer ist über den Fund zu informieren und er muss dem Verkauf zustimmen, da er eventuell ein Vorverkaufsrecht hat.
2. Öffentliches Recht: In einigen Bundesländern gilt ein Schatzregal. Siehe dort.
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Darf ich im Bach nach Goldnuggets suchen?
Jein. Wenn Naturschutzrechtliche Belange nicht entgegen stehen, kann ich im Bach nach Gold suchen, wenn ich bei einer Anzeige des Detektors nicht im Bachbett wühle. Das wird als schürfen bezeichnet und dafür braucht der Sucher eine Genehmigung des Bergamtes. Also, das aufsammeln von Goldnuggets, die offen im Bachbett liegen, ist erlaubt. Alles andere ausschließlich mit Genehmigung.
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Darf ich nach Meteoriten suchen?
Ja, wenn ich dabei die Bestimmungen des DschG, des Naturschutzgesetzes, des Waldgesetzes und des BGB (Eigentumsrecht) beachte. Es darf also nicht auf Bodendenkmälern, in Naturschutzgebieten, in Schonungen, auf Weiden oder innerhalb von Koppeln gesucht werden. In jedem Fall braucht der Sucher die Erlaubnis des Grundstückseigners.
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Was ist, wenn ich auf ein Erddepot stoße?
Erddepots sind Verstecke im Boden, die von Kriminellen (Räuber, Dealer, Terroristen, Fälscher, etc...) angelegt wurden, um Beute, Waffen, Munition, Geld, Rauschgift, Fälscherutensilien, etc... zu verstecken oder von DDR-Agenten oder Wehrwolftrupps angelegt wurden. Bei Erddepots von Kriminellen ist sofort die Polizei zu verständigen. Bei Depots von DDR-Agenten, die in den 50er und 60er Jahren angelegt wurden, ist das Landesamt für Verfassungsschutz zu verständigen. Bei Depots der Wehrwolfstruppe sind, die Polizei und das LDA zu verständigen. Es wird an dieser Stelle davor gewarnt, diese Depots zu öffnen oder auszugraben. Es können dabei wichtige Spuren, die für die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung wichtig sind, zerstört werden. In Depots der RAF (Rote Armee Fraktion), der DDR-Agenten, oder Depots der Wehrwolfstruppe können sich auch Sprengfallen, oder chemische Kampfstoffe befinden.
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